Verwendung von Backpulver als Pflanzenschutzmittel im Weinbau

SPD-Landtagsabgeordnete Katrin Steinhülb-Joos informiert sich in einer Kleinen Anfrage bei der Landesregierung

Zur Pilzbekämpfung haben Winzerinnen und Winzer im Land bisher gerne auf Backpulver zurückgegriffen. Seit der Zulassung des Pflanzenschutzmittels „Natrisan“ ist das verboten.

Das ärgert die Stuttgarter Landtagsabgeordnete Katrin Steinhülb-Joos aus mehreren Gründen. „Diese Regelung ist ein politischer Fehler und Wasser auf die Mühlen von europakritischen Bewegungen. Die für die Winzerinnen und Winzer entstehenden Zusatzkosten sind völlig unnötig und eine weitere Belastung des vor großen Herausforderungen stehenden Berufszweig.“

Die Abgeordnete informiert sich deshalb in einer Kleinen Anfrage bei der Landesregierung, welche Anstrengungen sie unternommen hat, um diese Einstufung und Vorgabe durch die EU-Kommission zu verhindern und welche Anstrengungen unternommen werden, um die Regelung zu überarbeiten.

Für die Abgeordnete steht fest, dass diese Regelung so nicht stehen bleiben kann und fordert „schnelle und unbürokratische Abhilfe für die betroffenen Weinbaubetriebe sowie eine baldmöglichste Korrektur der Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln in diesem Punkt.“

Steinhülb-Joos: „Weinbaubetriebe in Deutschland, Baden-Württemberg und Stuttgart sind rückläufig. Viele Betriebe kämpfen ums Überleben. Dass derartige Rahmenbedingungen die Wettbewerbsbedingungen noch weiter verschlechtern, ist schwer hinnehmbar. Ich erwarte von der Landesregierung eine klare Haltung und den Willen, den Weinbau im Land zu erhalten.“

Hintergrund: Seit der Zulassung von „Natrisan“ des Unternehmens Biofa GmbH als Pflanzenschutzmittel ist die Verwendung von Backpulver (Natriumhydrogencarbonat) als Pflanzenschutzmittel im Weinbau verboten. Grundlage für die Entscheidung ist die EU-Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (VO 1107/2009). In dieser heißt es, dass es ein sogenannter Grundstoff (hier Backpulver) nur solange zugelassen werden darf, solange dieser nicht als Pflanzenschutzmittel vermarket wird.

Das Produkt Natrisan ist in seiner Zusammensetzung der chemischen Zusammensetzung von Backpulver sehr ähnlich. Natrisan ist aktuell nur auf dem deutschen und österreichischen Markt zugelassen. In allen anderen Mitgliedstaaten, in denen Natrisan nicht zu erwerben ist, kann weiterhin Backpulver als Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden.

Katrin Steinhülb-Joos, SPD-Landtagsabgeordnete für Stuttgart

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