Landtagswahlen 2026
Am Sonntag, den 8. März 2026 wird der 18. Landtag Baden-Württembergs gewählt. Wie gewählt wird und was sich im Zuge der Wahlrechtsreform vom 4. April 2022 geändert hat, erfahren Sie hier.
Wer darf wählen?
Es wird unterschieden in aktives und passives Wahlrecht. Das aktive Wahlrecht bezeichnet die Fähigkeit wählen zu gehen, während sich das passive Wahlrecht darauf bezieht, zur Wahl zu stehen und dementsprechend gewählt werden zu können.
Sie dürfen den Landtag wählen, wenn
Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben,
Ihr (Haupt-)Wohnsitz seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg liegt,
Sie nicht durch einen Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
Sie im Wählerverzeichnis der Heimatgemeinde geführt werden.
Wie läuft die Landtagswahl ab?
Durch das neue Wahlrecht gibt es bei der Landtagswahl ebenso wie bei der Bundestagswahl eine Aufteilung in Erst- und Zweitstimme.
Die Erststimme
Mit der Erststimme wählen Sie eine Kandidatin oder einen Kandidaten aus Ihrem Wahlkreis. Die Person, die mit der Erststimme gewählt wird, wird als Direktkandidat*in in den Landtag einziehen.
Stuttgart ist für die Landtagswahl 2026 in vier Wahlkreise aufgeteilt. In diesen kandidieren für die SPD Katrin Steinhülb-Joos MdL (Stuttgart IV), Laura Streitbürger (Stuttgart III), Sara Dahme (Stuttgart II) und Hanna Binder (Stuttgart I). Eine ausführliche Übersicht der Stuttgarter Wahlkreise sowie Kurzporträts der Kandidatinnen und weitere Informationen finden Sie hier auf der Website der SPD Stuttgart.
Die Zweitstimme
Mit der Zweitstimme wählen Sie eine Partei. Diese Stimme entscheidet also über die Zusammensetzung des Landtags.
Die Landesliste
Aufgrund der Einführung der Erst- und Zweitstimme, gibt es erstmals Landeslisten.
Die Landeslisten werden von den Parteien aufgestellt, um die Reihenfolge festzulegen, in der die Kandidierenden in den Landtag einziehen dürfen.
Steht der Partei nach der Zweitstimme also ein Sitz im Landtag zu, zieht die erste Person auf der Landesliste für diese Partei ein. Bei mehr Sitzen ziehen die Kandidierenden je nach Position auf der Landesliste in den Landtag ein.
Unsere SPD-Fraktion hat die Landesliste im Reißverschlussverfahren paritätisch besetzt, also abwechselnd mit Frauen und Männern. Das ist ein wichtiger Schritt für mehr Gleichstellung, denn aktuell liegt der Frauenanteil im Landtag bei nur 32,5 Prozent.
Die Briefwahl
Sind Sie am Wahltag verhindert oder wollen das Wahllokal nicht aufsuchen, können Sie ihre Stimme auch per Briefwahl abgeben.
Die Briefwahl ist nur mit den Briefwahlunterlagen und Ihrem Wahlschein gültig.
Die Unterlagen für die Briefwahl müssen Sie rechtzeitig bei Ihrer Gemeinde beantragen. Einige Wochen vor der Wahl erhalten Sie eine amtliche Wahlbenachrichtigung, mit der Sie einen Antrag auf Briefwahl stellen können.
Das können Sie sowohl persönlich als auch per Mail oder Online per QR-Code machen. Einen Startzeitpunkt für die Beantragung der Unterlagen ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, Ende der Beantragungsfrist ist jedoch der 6. März 2026 um 15 Uhr. Ihr Wahlschein wird von Ihrer Gemeinde zusammen mit den Briefwahlunterlagen versendet.
Anschließend können Sie die Unterlagen in Ruhe zu Hause ausfüllen.
Sie können Ihre Briefwahlunterlagen per Post zurückschicken oder sie bei der angegebenen Adresse abgeben. Außerdem können Sie die Unterlagen selbst bei der Gemeinde oder dem Wahlbüro abholen und direkt vor Ort wählen. Wofür Sie sich auch entscheiden, die Unterlagen müssen bis zum Wahlsonntag um 18 Uhr eingegangen sein. Um sicher zu gehen, dass die Unterlagen rechtzeitig bis zum Wahltag ankommen, empfiehlt es sich bei einer Rücksendung per Post, die Unterlagen einige Tage vorher abzuschicken.
Wahlrechtsreform zur Landtagswahl 2026 in Baden-Württemberg
Bisher konnte bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg nur eine Stimme für eine kandidierende Person abgegeben werden. Die Person mit den meisten Stimmen im Wahlkreis zog dann in den Landtag ein. Darüber hinaus wurden alle abgegebenen Stimmen für die Errechnung der prozentualen Sitzverteilung im Landtag genutzt, selbst die Stimmen von Kandidierenden, die in ihrem Wahlkreis nicht gewinnen konnten. Außerdem war eine Wahl bisher nur ab 18 Jahren möglich.
Am 4. April 2022 hat der Landtag eine Wahlrechtsreform beschlossen. Die wichtigsten Änderungen:
Zwei Stimmen statt einer: Wähler*innen geben nun eine Erststimme für eine Person und eine Zweitstimme für eine Partei ab. Die Erststimme entscheidet die Direktkandidatin oder den Direktkandidaten und die Zweitstimme entscheidet über die Sitzverteilung im Landtag. Dadurch entstehen auch Überhang- und Ausgleichsmandate, um das Ergebnis fair abzubilden.
Wahlalter gesenkt: Das aktive Wahlrecht beginnt nun bereits mit 16 Jahren. Das passive Wahlrecht bleibt ab 18 Jahren bestehen.
Einführung von Landeslisten: Die Landeslisten ermöglichen eine gezielte Besetzung des Landtags und eröffnen Chancen für unterrepräsentierte Gruppen – etwa Frauen oder junge Menschen. Eine gesetzliche Quote gibt es nicht, aber wir von der SPD setzen freiwillig auf eine paritätische Besetzung im Reißverschlussverfahren, also eine Besetzung abwechselnd mit Frauen und Männern. Die Landesliste der SPD zur Landtagswahl 2026 finden Sie hier.
Wahl-O-Mat zur Landtagswahl 2026 Baden-Württemberg
Auch zur Landtagswahl 2026 wird es wieder einen Wahl-O-Mat geben. Damit können Sie Ihre politischen Positionen mit denen der Parteien vergleichen.
Ich lade Sie herzlich dazu ein, sich auch zu unseren Positionen auf unserer Fraktionswebsite, der Website des Landesverbands Baden-Württemberg sowie unserem Wahlprogramm für die Landtagswahl 2026 ein Bild zu machen.